Fachanwalt für Sozialrecht ::
Der Fachanwalt für Sozialrecht muss auf den sein Fachgebiet umfassenden Teilbereichen besondere praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse besitzen. Der Nachweis der theoretischen Kenntnisse erfolgt durch einen anwaltsspezifischen Lehrgang, der mindestens 120 Zeitstunden umfasst. Alle Fachanwälte sind verpflichtet, sich laufend fortzubilden.
Aufgrund der Vielseitigkeit seines Fachgebietes muss der Fachanwalt für Sozialrecht auch über Kenntnisse im Unterhalts- also Familienrecht, im Erbrecht sowie im Arbeits- und Steuerrecht verfügen, da es hier oft zu Überschneidungen kommt. Besonders in Verbindung mit Rückforderungen erbrachter Sozialleistungen gegenüber Unterhaltspflichtigen oder Erben sowie nach Ehescheidungen mit einhergehendem Versorgungsausgleich setzt die Tätigkeit des Fachanwalts für Sozialrecht die Auseinandersetzung mit Fragen des Familien- und Erbrechts voraus.
Allgemeines zum Sozialrecht ::
Das Sozialrecht ist ein öffentliches Recht und regelt das besondere Verhältnis zwischen öffentlicher Verwaltung und dem Bürger als Sozialversichertem, Antragsteller oder Leistungsempfänger. In den Sozialgesetzbüchern (SGB) I bis XII und weiteren besonderen Teilen des Sozialgesetzbuches sind die Grundsätze des Sozialrechts dokumentiert.
Das System der sozialen Sicherung sieht eine Einteilung in die Bereiche Versicherung, Versorgung und Fürsorge vor.
Die Versicherungszweige des Sozialrechts
Im Sozialrecht, das wesentlicher Bestandteil des Rechts der sozialen Sicherung ist, sind die folgenden Sozialversicherungszweige gesetzlich geregelt:
· Krankenversicherung
· Rentenversicherung
· Unfallversicherung
· Arbeitslosenversicherung, Arbeitsförderung
· Ausbildungsförderung
· Behinderte
· Sozialhilfe, Grundsicherung
· Gemeinsame Bestimmungen für mehrere sozialrechtliche Bereiche
· Sonstiges Sozialrecht
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